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Kieferorthopädische Behandlung eines Kindes in Markt Schwaben
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Kinder & Jugendliche

Zahnspange für Kinder –
wann, warum, wie viel.

Nicht jede Fehlstellung muss früh behandelt werden. Manche schon. Wir sagen Ihnen, welcher Fall vor Ihnen sitzt.

Nicht jedes schief stehende Kinderzahnpaar muss behandelt werden, und nicht jede Behandlung muss früh beginnen. Manche Befunde profitieren aber erheblich davon, im richtigen Zeitfenster erkannt zu werden – und dieses Fenster schließt sich mit dem Kieferwachstum. Deshalb lohnt der erste Blick früher, als viele Eltern denken.

Wann Sie zum ersten Mal kommen sollten

Ein erster Termin ist meist im Wechselgebiss sinnvoll, etwa ab dem achten bis neunten Lebensjahr. Zu diesem Zeitpunkt sind die vorderen bleibenden Zähne da, das Kieferwachstum ist aber noch längst nicht abgeschlossen – wir können also beurteilen und, wenn nötig, lenken.

Früher als das ist sinnvoll, wenn Ihnen etwas Bestimmtes auffällt:

  • Der Unterkiefer weicht beim Zubeißen zur Seite aus, oder die Zähne beißen seitlich falsch übereinander
  • Die oberen Frontzähne stehen deutlich vor, oder der Unterkiefer steht vor dem Oberkiefer
  • Beim Zusammenbeißen bleibt vorne eine Lücke offen
  • Deutlicher Platzmangel – bleibende Zähne finden keinen Platz
  • Daumenlutschen oder eine ungünstige Zungenlage über das Kleinkindalter hinaus
  • Das Kind atmet überwiegend durch den Mund oder schnarcht
  • Ein Milchzahn ist früh verloren gegangen, oder ein bleibender Zahn bricht auffällig spät durch

Was ein früher Termin nicht bedeutet

Er bedeutet nicht, dass sofort eine Zahnspange kommt. In vielen Fällen lautet das Ergebnis: alles im Rahmen, wir schauen in einem Jahr wieder. Genau das ist eine gute Antwort – und der Grund, warum es sinnvoll ist, überhaupt hingegangen zu sein.

Welche Zahnspangen es gibt

Welche Apparatur zum Einsatz kommt, entscheidet der Befund und die Wachstumsphase – nicht die Vorliebe. Häufig folgen mehrere Phasen aufeinander.

Herausnehmbare Spangen

Sie wirken vor allem auf Kieferwachstum, Zahnbögen und Platzverhältnisse. Ihr Vorteil: Zähneputzen bleibt einfach, und bei der Farb- und Motivgestaltung sind wir großzügig, weil die Spangen in unserem eigenen Labor entstehen. Ihr Nachteil: Sie wirken nur, wenn sie getragen werden.

Festsitzende Spangen

Brackets, die auf die Zähne geklebt und über einen Bogen verbunden sind. Damit lassen sich einzelne Zähne exakt einstellen – auch das, was mit herausnehmbaren Apparaturen nicht geht. Sie arbeiten rund um die Uhr, verlangen dafür aber sorgfältigere Zahnpflege.

Frühbehandlung mit speziellen Apparaturen

Bei bestimmten Befunden im Wechselgebiss – etwa Kreuzbiss oder starkem Platzmangel – kommen Apparaturen zum Einsatz, die den Kiefer in eine günstigere Entwicklung lenken oder Platz für nachrückende Zähne halten. Der Sinn liegt im Zeitpunkt: Später ist derselbe Effekt oft nur mit deutlich mehr Aufwand zu erreichen.

Aligner für Jugendliche

Bei ausreichend entwickeltem Gebiss und realistisch einschätzbarer Tragedisziplin sind Aligner auch für Jugendliche eine Option. Die Tragezeit von 20 bis 22 Stunden täglich ist dabei die entscheidende Hürde – das besprechen wir offen, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind.

Retainer

Nach jeder aktiven Behandlung muss das Ergebnis gehalten werden, sonst wandern die Zähne zurück. Retention ist kein optionaler Zusatz, sondern der letzte Behandlungsschritt.

Die KIG-Einstufung – was die Kasse zahlt

KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Es ist die Einteilung, mit der der Schweregrad einer Fehlstellung von Stufe 1 bis 5 bewertet wird. Sie entscheidet darüber, ob die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung übernimmt.

KIG-Stufen und Kassenleistung
StufeBedeutungGesetzliche Kasse
KIG 1Leichte AbweichungKeine Leistung
KIG 2Geringe Fehlstellung, überwiegend ästhetisch relevantKeine Leistung
KIG 3Ausgeprägte Fehlstellung mit BehandlungsbedarfLeistung
KIG 4Stark ausgeprägte FehlstellungLeistung
KIG 5Extrem ausgeprägte FehlstellungLeistung

Die Einstufung nehmen wir im Rahmen der Diagnostik vor und halten sie im Behandlungsplan fest. Sie ist keine Ermessensfrage, sondern folgt definierten Messkriterien.

Wenn Ihr Kind KIG 1 oder 2 hat, liegt keine Fehlstellung vor, die die gesetzliche Kasse als behandlungsbedürftig einstuft. Eine Behandlung ist dann als Privatleistung möglich. Wir sagen Ihnen offen, ob wir sie in Ihrem Fall für sinnvoll halten – und in vielen Fällen halten wir sie es nicht.

Kosten und der Eigenanteil von 20 Prozent

Bei einer Kassenbehandlung tragen Versicherte zunächst 20 Prozent der Kosten selbst. Dieser Betrag wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet. Er ist damit eine Vorleistung, keine endgültige Belastung – vorausgesetzt, die Behandlung wird regulär zu Ende geführt.

Ist ein zweites Kind gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, sind es für dieses Kind 10 Prozent.

Für die Übernahme durch die gesetzliche Kasse gilt außerdem: Die Behandlung muss grundsätzlich vor dem 18. Geburtstag beginnen. Danach ist eine Kassenleistung nur noch bei schweren Fehlstellungen mit kombinierter chirurgischer Behandlung möglich. Wer also mit 17 überlegt, sollte nicht bis 19 warten.

Zusatzleistungen über die Kassenversorgung hinaus – etwa Aligner statt der vorgesehenen Regelversorgung, ästhetische Brackets oder DentalMonitoring – weisen wir als eigene Positionen aus. Sie entscheiden darüber, nicht wir. Mehr zur Kostenfrage steht auf der Seite Kosten und Finanzierung.

Kassenregelungen ändern sich und werden im Einzelfall unterschiedlich gehandhabt. Verbindlich ist, was Ihre Krankenkasse zu Ihrem Behandlungsplan genehmigt.

Der Alltag mit Zahnspange

Die ersten Tage sind ungewohnt, danach wird es Routine. Was hilft:

  • Kontrolltermine liegen bei festen Apparaturen üblicherweise alle sechs bis acht Wochen.
  • Reparaturen – gelöste Brackets, ein abgebrochenes Stück an der losen Spange – erledigen wir meist direkt, weil unsere Technikerin im Haus ist. Dafür braucht es keinen Extratermin.
  • Zahnpflege wird wichtiger, nicht optional. Bei festen Spangen zeigen wir Ihrem Kind, wie es mit Interdentalbürste und Zahnzwischenraumpflege umgeht.
  • Harte und klebrige Sachen meiden: Nüsse, Karamell, Kaugummi, harte Brotkanten. Die Liste ist kürzer, als Kinder befürchten.
  • Druckstellen in der Anfangsphase sind normal. Kieferorthopädisches Wachs hilft; wenn nicht, rufen Sie an.
  • Sport ist möglich. Bei Kontaktsportarten empfehlen wir einen Mundschutz.

Für die Wartezeit haben wir iPads im Wartezimmer, und in den Behandlungsräumen laufen Filme auf den Bildschirmen. Das löst kein kieferorthopädisches Problem, macht den Termin aber für viele Kinder deutlich unaufgeregter.

Der erste Termin

Bringen Sie die Versichertenkarte mit, kommen Sie als erziehungsberechtigte Person mit, und bringen Sie vorhandene Röntgenaufnahmen Ihres Zahnarztes mit – dann müssen wir nicht doppelt aufnehmen. Was im Termin passiert, steht im Detail auf der Seite Erstberatung.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter sollte mein Kind zum Kieferorthopäden?
Ein erster Blick lohnt sich meist im Wechselgebiss, etwa ab dem achten bis neunten Lebensjahr. Bestimmte Befunde wie ein Kreuzbiss, stark vorstehende Frontzähne oder ein deutlicher Platzmangel profitieren davon, früh erkannt zu werden.
Was bedeutet KIG?
KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Es ist eine Einteilung von Stufe 1 bis 5, mit der der Schweregrad einer Fehlstellung bewertet wird. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlung ab Stufe 3.
Mein Kind ist KIG 1 oder 2 – was jetzt?
Dann liegt keine Fehlstellung vor, die die gesetzliche Kasse als behandlungsbedürftig einstuft. Eine Behandlung ist als Privatleistung möglich. Wir sagen Ihnen offen, ob wir sie in Ihrem Fall für sinnvoll halten.
Wie funktioniert der Eigenanteil von 20 Prozent?
Bei einer Kassenbehandlung zahlen Sie zunächst 20 Prozent der Kosten selbst. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die Krankenkasse diesen Betrag zurück. Befindet sich ein zweites Kind gleichzeitig in Behandlung, sind es für dieses Kind 10 Prozent.
Muss die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnen?
Für die Übernahme durch die gesetzliche Krankenkasse gilt grundsätzlich, dass die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnen muss. Danach ist eine Kassenleistung nur noch bei schweren Fehlstellungen mit kombinierter chirurgischer Behandlung möglich.
Lose oder feste Zahnspange – was ist besser?
Das entscheidet der Befund, nicht die Vorliebe. Lose Spangen wirken vor allem auf das Kieferwachstum und die Zahnbögen, feste Spangen stellen einzelne Zähne exakt ein. Häufig folgen sie aufeinander.
Wie oft müssen wir zur Kontrolle?
Bei festen Apparaturen üblicherweise alle sechs bis acht Wochen. Kleinere Reparaturen erledigen wir meist direkt, weil unsere Technikerin im Haus ist – dafür braucht es keinen Extratermin.
Darf mein Kind die Farbe selbst aussuchen?
Bei herausnehmbaren Spangen ja. Sie entstehen in unserem eigenen Labor, und bei der Farbgestaltung sind wir bewusst großzügig.

Termin

Lassen Sie es früh anschauen.

Auch wenn die Antwort am Ende lautet: noch abwarten.